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Berufsunfähigkeitsversicherung
Statistiken belegen es – in Deutschland wird beinahe jeder vierte Arbeitnehmer wird bereits vor dem planmäßigen Renteneintritt berufsunfähig. Da es für Arbeitnehmer, die nach dem 02. Januar 1961 geboren sind, heute keine Unterstützung mehr durch den Staat gibt, muss man auch in diesem Bereich heute privat vorsorgen. Die Versicherungsunternehmen bieten daher heute eine Berufsunfähigkeitversicherung als Zusatzversicherung an.
Aber nur wenigen Arbeitnehmern ist noch immer bewusst, was es bedeuten kann seine Arbeitskraft zu verlieren. Über eine mögliche Berufsunfähigkeit sollte man daher bereits gleich zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn, sprich bereits zu Beginn der Ausbildung, nachdenken.
Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung schützt dabei vor finanziellen Folgen, die durch eine Berufsunfähigkeit entstehen können. In der Regel wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung dabei in Verbindung mit einer Hauptversicherung Rentenversicherung, oder aber eine Lebensversicherung abgeschlossen, wobei im Falle einer Berufsunfähigkeit dann die Beitragszahlung sowohl für die Hauptversicherung, als auch für die Zusatzversicherung entfällt.
Heute ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei neben der Unfallversicherung einer der Hauptzweige der Invaliditätsversicherung, wobei die Berufsunfähigkeitversicherung auch als selbstständige Versicherung abgeschlossen werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei eine privatwirtschaftliche Versicherung. Insbesondere über eine derartige Zusatzversicherung nachdenken sollte man wenn man mit der Arbeit, die man verrichtet, seinen und den Unterhalt anderer sichert. Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt dabei vor, wenn der Versicherungsnehmer, wenn ein Versicherter infolge von Krankheit oder aber Körperverletzung, bzw. Kräfteverfall für die Dauer von mindestens sechs Monaten nicht im Stande einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Sollte ein Versicherungsnehmern hingegen nur zur Hälfte nicht dazu im Stande sein eine berufliche Tätigkeit auszuüben, spricht man von einer Teilweisen Berufsunfähigkeit.
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